Meldeformular an die Gesundheitsämter
Für die Anzeige einer Trinkwasseranlage gemäß § 13 Abs.5 TrinkwV an das Gesundheitsamt können Sie das unten stehende Formular verwenden.
Bitte beachten Sie das nur Großanlagen im Sinne des DVGW Arbeitsbatt W551 im Meldeformular angeführt werden. Hinweis:
Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. 1 Nr. 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer entgegen § 13 Abs. 5 Trinkwasserverordnung eine Anzeige nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.
Großanlagen gemäß DVGW Arbeitsblatt W 551 sind Anlagen mit Trinkwasserspeichern > 400 Liter Inhalt und / oder Rohrleitungsvolumen > 3 Liter zwischen Abgang Trinkwassererwärmer (TWE) und jeder Entnahmestelle.
Großanlagen sind alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern z.B. in:
Bei Großanlagen muss das Wasser am Warmwasseraustritt des Trinkwassererwärmers stets eine Temperatur von > 60 °C einhalten. Der gesamte Trinkwasserinhalt von Vorwärmstufen ist mindestens einmal am Tag auf > 60 °C zu erwärmen. Innerhalb des Regelkreises ist betriebsbedingt mit Abweichungen von der geforderten Temperatur von 60 °C zu rechnen. Kurzzeitige Absenkungen im Minutenbereich der Temperatur am Austritt des Trinkwassererwärmers sind tolerierbar (s. z.B. DIN4708). Systematische Unterschreitungen von 60 °C sind nicht akzeptabel.
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