Meldeformular an die Gesundheitsämter

 

Für die Anzeige einer Trinkwasseranlage gemäß § 13 Abs.5 TrinkwV an das Gesundheitsamt können Sie das unten stehende Formular verwenden.

 

Bitte beachten Sie das nur Großanlagen im Sinne des DVGW Arbeitsbatt W551 im Meldeformular angeführt werden. 

 

Hinweis:

 

Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. 1 Nr. 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer entgegen § 13 Abs. 5 Trinkwasserverordnung eine Anzeige nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.

 

Großanlagen gemäß DVGW Arbeitsblatt W 551 sind Anlagen mit Trinkwasserspeichern > 400 Liter Inhalt und / oder Rohrleitungsvolumen > 3 Liter zwischen Abgang Trinkwassererwärmer (TWE) und jeder Entnahmestelle.

 

Großanlagen sind alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern z.B. in:

 

  • -Wohngebäuden
  • -Hotels
  • -Altenheimen
  • -Krankenhäusern
  • -Bädern
  • -Sport- und Industrieanlagen
  • -Campingplätzen
  • -Schwimmbädern

 

Bei Großanlagen muss das Wasser am Warmwasseraustritt des Trinkwassererwärmers stets eine Temperatur von > 60 °C einhalten. Der gesamte Trinkwasserinhalt von Vorwärmstufen ist mindestens einmal am Tag auf > 60 °C zu erwärmen. Innerhalb des Regelkreises ist betriebsbedingt mit Abweichungen von der geforderten Temperatur von 60 °C zu rechnen. Kurzzeitige Absenkungen im Minutenbereich der Temperatur am Austritt des Trinkwassererwärmers sind tolerierbar (s. z.B. DIN4708). Systematische Unterschreitungen von 60 °C sind nicht akzeptabel.

 

Dateidownload
Meldepflicht Gesundheitsamt

 

 

Gutachter,Sachverständiger,Bausachverständige


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